Tagesmutter - Kosten & Fördermöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Sie für die Betreuung Ihres Kindes einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser Zuschuss deckt nicht alle Kosten, jedoch wird der Gesamtbetrag den die Eltern für die Betreuung ihres Kindes zahlen müssen wesentlich geringerer. Unter folgenden Voraussetzungen kann beim Jugendamt ein Zuschuss beantragt werden:
  • Alleinerziehende befinden sich in Ausbildung, Umschulung oder in einer mindestens halbtags ausgeführten beruflichen Tätigkeit
  • Beide Elternteile sind erwerbstätig um für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen
  • Das Kind ist unter drei Jahre alt (hier sind Ausnahmen möglich)

Wo beantragen Sie den Zuschuss für eine Tagesmutter?

Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg stellt auf seiner Internetseite entsprechende Formulare zum Download bereit. Auch im Vorfeld stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jugendamts natürlich beratend zur Seite. Unter dem folgenden Link finden Sie den Download für das Antragsformular und Kontaktinformationen zu den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamts.

Was passiert wenn Ihr Kind krank ist?

Das ist natürlich schade, aber bei kleinen Kindern nichts ungewöhnliches. Um Ansteckungen mit den anderen, bei mir zu betreuenden Kindern zu vermeiden, müssen Sie sich im Krankheitsfall selbst um die Betreuung Ihres Kindes kümmern.

Was passiert wenn ich krank bin?

Das ist für alle Beteiligten ärgerlich, aber auch nicht völlig zu umgehen. Im Krankheitsfall werden Sie von mir natürlich umgehend benachrichtigt und ich biete Ihnen eine Ausweichmöglichkeit an. Wurden Sie durch das Jugendamt an mich vermittelt, können Ihnen auch die Mitarbeiter eine Alternative vermitteln.